Johanne Menke LL.M
Dümmste Staatsanwältin des Landes Brandenburg
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“Der erhobene Vorwurf ist dermaßen absurd, dass nicht mehr nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage Frau Menke als Staatsanwältin im Dienst der Justiz zugelassen ist.”
“Die Anklageschrift: zwischen zwei Toilettengängen zu Papier „gerotzt“.” LL.M – Master in Unfähigkeit
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
“Dass die Unterzeichnerin mit der „dümmsten Richterin Brandenburgs“ und der „dümmsten Staatsanwältin Brandenburgs“ konfrontiert ist, lässt sich darauf zurückführen, dass beide Hexenjägerinnen grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien und Errungenschaften grob und absichtlich ignorieren, um ihre persönliche Agenda durchzusetzen.”
An den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg:
Am Neuen VolksgerichtshofGeneralstaatsanwaltschaft Brandenburg
Andreas Behm (Schreibtisch-Freisler)
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
“Wie ein unreflektierter Pinsel wie Sie es in das Amt des Generalstaatsanwalts von Brandenburg geschafft hat, ist mir ein Rätsel. Insbesondere da Sie bereits in Berlin durch eklatantes Versagen aufgefallen sind, ich erinnere an diesen Fall hier:
„Zuletzt hatte sich Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) einem gütlichen Vergleich verweigert, obwohl das Gericht lange versuchte, eine Einigung herbeizuführen. Im Urteil wurde von der Verletzung des Artikel 2 des Grundgesetzes gesprochen (Verletzung der Persönlichkeitsrechte) und der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Berliner Staatsanwaltschaft. Einige Male erwähnte die vorsitzende Richterin konkret den damals "leitenden Oberstaatanwalt" Berlins, ohne den Namen Andreas Behm zu nennen.“
Die unverschämte Gestalt Lena Kreck hat heutzutage in der Justiz nichts mehr zu sagen.
Es ist aus Ihrer Sicht bedauerlich, dass ausgerechnet Ihnen, Herr Behm, Versagen bescheinigt wurde. Dennoch sitzen Sie im Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg und *wi…. vor sich hin bei dem Gedanken, unbescholtene Bürger mit sinnlosen, unbegründeten Anklagen zu schikanieren und ihnen wertvolle Zeit zu rauben.
Wen möchten Sie mit Ihrer Inkompetenz und Ihrem Amtsmissbrauch erreichen oder beeindrucken?
Sollte es Ihnen bisher nicht deutlich genug geworden sein, was ich von Ihnen halte:
Leben Sie Ihren Fetisch der Belästigung und vorsätzlichen Beschädigung ruhig an sich selbst aus, aber tun Sie dies bitte in privater Abgeschiedenheit.”